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BERUFSFACHSCHULE – MITTLERER SCHULABSCHLUSS – ABSCHLUSS

Der Mittlere Schulabschluss ist bestanden, wenn
- die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ lauten oder für mangelhafte Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach ein
Notenausgleich durch mindestens befriedigende Prüfungsleistungen in einem anderen Prüfungsfach vorliegt und
- mit den Jahrgangsnoten der kaufmännischen Berufsfachschule die Abschlussbedingungen/Versetzungsbedingungen erfüllt werden
(Gesamtnotendurchschnitt nicht schlechter als 4,0 mit Ausnahme des Faches Sport)
- eine nicht ausreichende Leistung (Note) in der MSA-Prüfung kann nicht durch Jahrgangsnoten ausgeglichen werden.
Bei erfolgreichem Abschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen folgende Bildungsgänge besuchen:
- Abitur (Gymnasium)
- Berufsausbildung, z. B. Bürokaufmann/-frau am OSZ Banken und Versicherungen
- „Fachabitur“ (Fachhochschulreife)
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