EWF – ABSCHLUSS


Abschlussprüfung
Staatliche Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und existieren in allen Bundesländern. Nach der geltenden
Prüfungsordnung sind in der Abschlussprüfung in 4 Fächern schriftliche Prüfungsarbeiten anzufertigen:
  • BWL
  • Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen
  • Recht
  • Fremdsprachen (eine der belegten Fremdsprachen nach Wahl des Prüflings)
Mündliche Prüfungen können durchgeführt werden, wenn ein Prüfling es beantragt oder wenn der Prüfungssausschuss es zur Notenfindung für erforderlich hält. Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule kann die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt
(Schwerpunkt Finanzwirtschaft)

geführt werden.

Zusätzliche Abschlüsse
Vor der staatlichen Abschlussprüfung können zusätzliche externe Prüfungen ablegt werden:
Industrie und Handelskammer: Sonstige Institutionen:
  • IHK-Sprachprüfungen
  • Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO
  • Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen
  • Sprachenprüfung der London Chamber of Commerce and Industries (LCCI)
  • Sprachenprüfung der Cámara Oficial de Comercio e Industria de Madrid (COCIM)
  • X-pert - Anwenderpass für Informationstechnik
Nach bestandenem Fachschulexamen können Studierende mit Realschulabschluss die Fachhochschulreife erwerben (Belegung mehrerer Mathematikkurse und Zusatzprüfung in Mathematik). zum Seitenanfang
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