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EWF – ABSCHLUSS
Abschlussprüfung Staatliche Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und existieren in allen Bundesländern. Nach der geltenden Prüfungsordnung sind in der Abschlussprüfung in 4 Fächern schriftliche Prüfungsarbeiten anzufertigen:
Mündliche Prüfungen können durchgeführt werden, wenn ein Prüfling es
beantragt oder wenn der Prüfungssausschuss es zur Notenfindung für
erforderlich hält. Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule kann die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt Zusätzliche Abschlüsse Vor der staatlichen Abschlussprüfung können zusätzliche externe Prüfungen ablegt werden:
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| Oberstufenzentrum Banken und Versicherungen | Alt Moabit 10 | 10557 Berlin | Telefon: 030 39884-0 | Fax: 030 39884-119 | email: mail@osz-buv.de |