BERUFLICHES GYMNASIUM – ANMELDUNG / ANSPRECHPARTNER

Alle Bewerber dürfen bei Eintritt in die Einführungsphase das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die weiteren Aufnahmebedingungen richten sich nach der Schulart, die der Schüler als letzte besucht hat. Sie werden unterschieden nach:

Hauptschule Berufsfachschule Realschule Gymnasium

Weitere Hinweise, die alle Schüler gleichermaßen betreffen, sind:

Versetzung Am Ende der 11. Klasse findet eine Versetzung in die Qualifikationsphase statt. Schüler, die die Versetzung nicht erlangen, können die 11. Klasse einmalig wiederholen.
Unterlagen
    Für die Anmeldung sind mitzubringen:
  • das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres (original)
  • alle Zeugnisse ab Klasse 5 zur Einsicht (original)
  • ein Ausweis oder Pass sowie ein Foto
  • die Einverständniserklärung der Eltern, sofern Sie noch nicht volljährig sind.

Schüler, die die Aufnahmevoraussetzungen im Januar (Halbjahreszeugnis) nicht erfüllen, bei denen aber zu erwarten ist, dass sie zum Schuljahresende die Aufnahmevoraussetzungen durch ihr Abschlusszeugnis nachweisen können, sollten den Aufnahmeantrag auch bis zum Ende des Schuljahres stellen.

Die endgültige Aufnahme erfolgt am letzten Schultag mit der Vorlage des Abschlusszeugnisses.

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