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BERUFLICHES GYMNASIUM – ANMELDUNG / ANSPRECHPARTNER
Alle Bewerber dürfen bei Eintritt in die Einführungsphase das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die weiteren Aufnahmebedingungen richten sich nach der Schulart, die der Schüler als letzte besucht hat. Sie werden unterschieden nach:
Weitere Hinweise, die alle Schüler gleichermaßen betreffen, sind:
Schüler, die die Aufnahmevoraussetzungen im Januar (Halbjahreszeugnis) nicht erfüllen, bei denen aber zu erwarten ist, dass sie zum Schuljahresende die Aufnahmevoraussetzungen durch ihr Abschlusszeugnis nachweisen können, sollten den Aufnahmeantrag auch bis zum Ende des Schuljahres stellen. Die endgültige Aufnahme erfolgt am letzten Schultag mit der Vorlage des Abschlusszeugnisses. |
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